Guenstige Grabsteine, Urnengrabsteine und Tiergrabsteine aus poliertem Granit - deutschlandweit

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2014

§1 Allgemeines

Diese AGB inkl. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen des Verkäufers, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Bedingungen und nachträgliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn Sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.

§ 2 Angebote und Verkauf

Zur Berechnung kommt der im Angebot angegebene Preis. Proben, Muster, Bilder und Fotos gelten als Anschauungsstück für Qualität, Abmessung und Farbe. Abweichungen, die für das Naturmaterial typisch sind, berechtigen nicht zur Reklamation.

§ 3 Genehmigung

Notwendige behördliche und/oder sonstige Genehmigungen, insbesondere die Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals auf dem Friedhof sind vom Käufer zu beschaffen. Einen Antrag auf Genehmigung erhält der Käufer von uns mit dem kostenlosen Angebot.

§ 4 Lieferung

Höhere Gewalt (auch Streik) oder Warenmangel begrenzen die Lieferpflicht oder heben Sie auf. Verzugs- und Schadensersatzansprüche für verspätete Lieferungen sind ausgeschlossen. Erkennbare Mängel, Transportmängel, Falschlieferungen der Ware sind am Empfangstag anzuzeigen.

§ 5 Zahlung

Lieferungen erfolgen grundsätzlich per Vorkasse oder Nachnahme.

§ 6 Mängelhaftung

Zu Beanstandungen berechtigen nicht die bei Natursteinen vorkommenden Einlagerungen, Adern, Flecken und Farbschwankungen. Abweichungen, wie sie in der Natur des Steines vorkommen, bleiben vorbehalten. Bei berechtigter Beanstandung hat der Verkäufer das Recht auf Ersatzlieferung.

§ 7 Widerrufsrecht

Nach der gesetzlichen Regelung § 3 Abs.2 Fernabsatzgesetz besteht kein Widerrufsrecht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen gilt Sulingen, ebenso als Gerichtsstand.